Seit einigen Jahren taucht das Thema hier und da ehr unauffällig in den Medien auf: Durch die Versteigerungung der UMTS-Frequenzen werden seit deren Nutzung Frequenzbereiche für Daten- und Mobilfunk verwendet, die bisher für drahtlose Mikrofonsysteme professioneller Veranstaltungstechnik verwendet wurden. Folglich müßen Veranstalter, die drahtlose Mikrofonsysteme verwenden, in neue Geräte, die den neu zugeordneten Frequenzbereichen angepasst sind, investieren, was nicht nur die überstrapazierten Finanzen der Kulturveranstalter belastet, sondern technisch vergleichsweise rückschrittlich ist (geringere Reichweite, schlechtere Abgrenzung gegen Störfrequenzen usw.). Theater und andere Veranstaltungseinrichtungen sollten für diese Kosten von der Bundesregierung eigentlich entschädigt werden. Der Deutsche Bühnenverein hat letzte Woche dazu eine Pressemeldung veröffentlicht:
Entschädigungsrichtlinie der Bundesregierung wegen Frequenzumstellung völlig unzureichend
Köln, 13.10.2011
Der Deutsche Bühnenverein kritisiert mit aller Schärfe die nun verabschiedete Richtlinie der Bundesregierung, die den Theatern und anderen Veranstaltungseinrichtungen Entschädigungen für die Neuanschaffung von drahtlosen Mikrofonanlagen zubilligen sollte. Neue Anlagen sind erforderlich geworden, nachdem die Bundesregierung die Frequenzen, die bisher für drahtlose Mikrofonanlagen genutzt wurden, an die Mobilfunkindustrie mit Milliardeneinnahmen versteigert hatte. „Die Richtlinie läuft darauf hinaus, dass die Mehrheit der Theater und der anderen Veranstalter keine Entschädigung erhalten wird“, kommentierte der Direktor des Deutschen Bühnenvereins, Rolf Bolwin, die nun bekannt gewordene Regelung. Der Entschädigungsanspruch gilt nur für Anlagen, die zwischen den Jahren 2006 und 2009 angeschafft worden sind. Solche Anschaffungen hat es aber so gut wie nicht gegeben, da die erwartete Frequenzumstellung in den Theatern seit 2006 bekannt war. „Dieses wirtschaftliche Handeln der Häuser kann doch jetzt nicht zu ihren Lasten gehen“, so Bolwin.
Ein weiteres Entschädigungskriterium ist das Vorliegen einer Störungssituation. Nach wie vor ist nicht geklärt, wie die konkrete Betroffenheit nachgewiesen werden soll und wie das Antragsverfahren geregelt ist. Das ist für alle Nutzer ein unhaltbarer Zustand. „Die ganze Angelegenheit ist nichts anderes als eine politische Posse“, äußerte Bolwin. „Die Bundesregierung hat sich in keiner Weise an die gegenüber den Ländern gemachte Zusage gehalten, eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Unter diesen Umständen sind die vom Haushaltsausschuss der Bundesregierung freigegebenen 70 Millionen Euro so gut wie gar nicht abrufbar.“ Dies zeige einmal mehr, welches Verhältnis die Bundesregierung zum Föderalismus habe.
Quelle: Deutscher Bühnenverein
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